Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RG3 Immobilientreuhand GmbH
Stand: Entwurf Oktober 2026 – vorbehaltlich rechtlicher Endprüfung
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklertätigkeit der RG3 Immobilientreuhand GmbH, Liesingtalstraße 107, 2384 Breitenfurt bei Wien, Firmenbuchnummer FN 206178d, nachfolgend „RG3“ genannt.
Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen RG3 und ihren Auftraggebern bzw. Interessenten, soweit nicht ausdrücklich abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen getroffen wurden oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
1.2. Vertragliche Vereinbarungen
Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn RG3 ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.
Gesetzlich zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
1.3. Vermittlung von Wohnungsmietverträgen – Bestellerprinzip
Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gelten die Bestimmungen des § 17a Maklergesetz (MaklerG).
Eine Provision mit einem Wohnungssuchenden darf nur vereinbart werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, insbesondere wenn der Wohnungssuchende RG3 als erster Auftraggeber mit der Vermittlung beauftragt hat und kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
Ist der Vermieter oder eine dazu berechtigte Person erster Auftraggeber, wird mit dem Wohnungssuchenden keine Vermittlungsprovision vereinbart.
Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation des Maklervertrags bleibt unberührt.
2. Tätigkeit als Immobilienmakler
2.1. Leistungsumfang
RG3 ist im Bereich der Immobilienvermittlung tätig. Gegenstand der Vermittlung können insbesondere Liegenschaften, Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Gewerbeimmobilien und Anlageobjekte sein.
Art und Umfang des jeweiligen Vermittlungsauftrags ergeben sich aus dem Maklervertrag und den dazu getroffenen Vereinbarungen.
2.2. Interessenwahrung und Doppelmaklertätigkeit
RG3 wahrt die Interessen ihrer Auftraggeber redlich und sorgfältig.
RG3 kann, soweit gesetzlich zulässig und unter Beachtung der erforderlichen Offenlegungs- und Informationspflichten, als Doppelmaklerin für beide Vertragsparteien tätig werden.
Ein allfälliges wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zu einer Vertragspartei wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen offengelegt.
2.3. Immobilienangebote
Immobilienangebote und Exposés sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Ein Zwischenverkauf, eine zwischenzeitliche Vermietung oder sonstige Verwertung des angebotenen Objekts bleibt vorbehalten.
2.4. Vertragsabschluss
Die Übermittlung eines Immobilienangebots stellt für sich allein noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrags dar.
Die rechtswirksame Begründung von Rechten und Pflichten aus dem Hauptgeschäft richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
RG3 ist ohne entsprechende ausdrückliche Bevollmächtigung nicht berechtigt, den Hauptvertrag im Namen einer Vertragspartei abzuschließen.
2.5. Objektinformationen
Angaben zu Immobilien, insbesondere zu Flächen, Ausstattung, Bauzustand, Widmung, Betriebskosten, Erträgen und Nutzungsmöglichkeiten, beruhen unter anderem auf Informationen der Eigentümer, Auftraggeber, Behörden oder sonstiger Auskunftsstellen.
RG3 bemüht sich um eine sorgfältige und nachvollziehbare Aufbereitung der verfügbaren Informationen.
Eine eigenständige technische, baurechtliche oder rechtliche Prüfung sämtlicher Angaben ist jedoch nur dann Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Gesetzliche Aufklärungs-, Sorgfalts- und Haftungspflichten von RG3 bleiben unberührt.
3. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
3.1. Bereitstellung von Informationen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, RG3 die für die vereinbarte Vermittlungstätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung zu stellen.
Wesentliche Änderungen betreffend das Vermittlungsobjekt oder die beabsichtigte Transaktion sind RG3 unverzüglich mitzuteilen.
3.2. Vertrauliche Behandlung von Geschäftsgelegenheiten
Vom Makler mitgeteilte, nicht bereits allgemein bekannte Geschäftsgelegenheiten sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Gesetzlich zulässige oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderliche Weitergaben bleiben unberührt.
3.3. Erforderliche Unterlagen und Genehmigungen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Beschaffung jener Unterlagen, Zustimmungen und Genehmigungen verantwortlich, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
RG3 unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
4. Vermittlungsprovision
4.1. Entstehung des Provisionsanspruchs
Ein Provisionsanspruch von RG3 entsteht nach Maßgabe der §§ 6 und 7 MaklerG, insbesondere wenn ein dem Maklervertrag entsprechendes Geschäft durch eine vertragsgemäße, verdienstliche Vermittlungstätigkeit zustande kommt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies gilt auch für gesetzlich erfasste wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte.
Die Höhe der Provision ergibt sich aus der getroffenen Provisionsvereinbarung unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Höchstbeträge.
Die Umsatzsteuer wird, soweit gesetzlich vorgesehen, zusätzlich ausgewiesen.
4.2. Fälligkeit
Der Provisionsanspruch wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen fällig.
Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage des abgeschlossenen und provisionspflichtigen Vermittlungsgeschäfts.
4.3. Vereinbarungen gemäß § 15 MaklerG
Eine Provision oder sonstige Vergütung für Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs kommt ausschließlich in jenen Fällen in Betracht, die § 15 MaklerG zulässt.
Die hierfür erforderlichen besonderen Vereinbarungen müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden.
Diese AGB begründen für sich allein keinen solchen zusätzlichen Provisionsanspruch.
4.4. Alleinvermittlungsauftrag
Wird ein Alleinvermittlungsauftrag vereinbart, richten sich dessen Dauer, die besonderen Verpflichtungen der Vertragsparteien und allfällige Folgen einer Vertragsverletzung nach dem jeweiligen Einzelvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzlichen Anforderungen an Alleinvermittlungsaufträge bleiben unberührt.
4.5. Weitere oder nachträgliche Immobiliengeschäfte
Der Abschluss eines weiteren Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags durch einen Auftraggeber begründet nicht automatisch einen zusätzlichen Provisionsanspruch von RG3.
Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche und vertragliche Grundlage vorliegt.
4.6. Bereits bekannte Geschäftsgelegenheiten
Ist einem Auftraggeber eine von RG3 bekannt gegebene Geschäftsgelegenheit bereits bekannt, wird um entsprechende Mitteilung ersucht, damit eine mögliche Doppelvermittlung oder Unklarheit über die Vermittlungstätigkeit vermieden werden kann.
Die gesetzlichen Voraussetzungen eines Provisionsanspruchs werden dadurch nicht verändert.
5. Zusammenarbeit mit anderen Immobilienmaklern
RG3 kann zur Erfüllung eines Vermittlungsauftrags mit anderen hierzu berechtigten Immobilienmaklern zusammenarbeiten, sofern dies mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber vereinbar ist.
Eine solche Zusammenarbeit führt ohne entsprechende Vereinbarung zu keiner zusätzlichen Provisionsbelastung des Auftraggebers.
6. Rücktrittsrechte von Verbrauchern
6.1. Gesetzliche Rücktrittsrechte
Verbrauchern stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) sowie nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zu.
Die nachfolgenden Angaben dienen der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und die für den konkreten Vertragsabschluss erforderlichen Verbraucherinformationen.
6.2. Rücktritt bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften
Bei einem dem FAGG unterliegenden, im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag beträgt die gesetzliche Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsabschluss.
Der Verbraucher kann den Rücktritt ohne Angabe von Gründen durch eine eindeutige Erklärung ausüben.
Die Erklärung kann insbesondere übermittelt werden an:
RG3 Immobilientreuhand GmbH
Liesingtalstraße 107
2384 Breitenfurt bei Wien
Österreich
E-Mail: office@rg3-immo.at
Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Ein gesetzlich vorgesehenes Muster-Rücktrittsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
6.3. Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist
Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass RG3 vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen gesondert eingeholt bzw. erteilt.
Ein allfälliger Anspruch auf anteilige Vergütung bei einem späteren Rücktritt richtet sich nach § 16 FAGG und den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen.
6.4. Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Leistungserbringung
Das Rücktrittsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den Voraussetzungen des § 18 FAGG entfallen.
Bei entgeltlichen Dienstleistungen setzt dies insbesondere die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sowie die gesetzlich erforderliche Bestätigung über die Kenntnis des möglichen Verlusts des Rücktrittsrechts voraus.
Der bloße Erhalt eines Exposés oder die Mitteilung einer Geschäftsgelegenheit führt nicht automatisch zum Verlust des Rücktrittsrechts.
6.5. Rücktritt gemäß § 30a KSchG
Ein Verbraucher kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 30a KSchG von einer Vertragserklärung zurücktreten, die auf den Erwerb oder die Anmietung bestimmter Immobilien zur Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses gerichtet ist.
Die Voraussetzungen, Rücktrittsfristen und Belehrungspflichten richten sich nach dieser gesetzlichen Bestimmung.
6.6. Rücktritt gemäß § 3a KSchG
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht kann auch bestehen, wenn maßgebliche, vom Unternehmer als wahrscheinlich dargestellte Umstände ohne Veranlassung des Verbrauchers nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Es gelten die Voraussetzungen und Fristen des § 3a KSchG.
6.7. Unberührtheit weiterer Rechte
Sonstige gesetzliche Rücktritts-, Anfechtungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.
7. Haftung und Sorgfalt
7.1. Sorgfaltspflichten
RG3 erbringt ihre Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Sorgfalts-, Aufklärungs- und Interessenwahrungspflichten.
7.2. Informationen Dritter
Soweit Objektinformationen von Eigentümern, Auftraggebern oder Dritten stammen, erfolgt deren Verwendung im Rahmen der vereinbarten Leistung und der gesetzlich gebotenen Sorgfalt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit aller von Dritten übermittelten Informationen wird nicht übernommen, sofern und soweit ein entsprechender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
7.3. Gesetzliche Haftung
Die Haftung von RG3 richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsrechte von Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt.
7.4. Eigenständige Prüfungen
Eine Immobilienvermittlung umfasst ohne gesonderte Vereinbarung kein umfassendes technisches Gutachten, keine rechtliche Due-Diligence-Prüfung und keine steuerliche Beratung.
Bei entsprechendem Bedarf wird empfohlen, hierfür geeignete Fachleute beizuziehen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt österreichisches Recht, soweit nicht zwingende Bestimmungen des internationalen Privat- oder Verbraucherschutzrechts entgegenstehen.
8.2. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt vereinbart.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände.
8.3. Außergerichtliche Streitbeilegung
Gesetzliche Informationspflichten über alternative Streitbeilegungsverfahren bleiben unberührt. Informationen über eine Teilnahme an einem solchen Verfahren werden, soweit erforderlich, gesondert erteilt.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen insoweit aufrecht, als dies gesetzlich zulässig ist.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
9.2. Fotografien, Videos und digitale Darstellungen
Im Rahmen der Immobilienpräsentation können Fotografien, Videos, Grundrisse, Visualisierungen und andere Darstellungen digital bearbeitet werden. Dabei können auch KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz kommen.
Solche Bearbeitungen dienen der Darstellung und Vermarktung. Wesentliche Eigenschaften einer Immobilie dürfen dadurch nicht irreführend wiedergegeben werden.
Visualisierungen, die von der tatsächlichen Beschaffenheit oder Ausstattung abweichen, werden entsprechend gekennzeichnet, soweit dies zur Vermeidung einer Irreführung erforderlich ist.
9.3. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.rg3-immo.at/datenschutz-fuer-ihre-sicherheit abrufbar.
RG3 Immobilientreuhand GmbH
Liesingtalstraße 107, 2384 Breitenfurt bei Wien
Telefon: +43 676 3121180
E-Mail: office@rg3-immo.at
Website: https://www.rg3-immo.at